Die neue Bau-PVO: Harmonisierung der Normen & neue Marktzugangsregelungen
- Matthias Brinkert

- 11. Apr.
- 4 Min. Lesezeit
Seit dem 7. Januar 2025 ist die neue Europäische Bauprodukteverordnung (CPR, Verordnung (EU) 2024/3110) in Kraft getreten. Seit dem 8. Januar 2026 wird sie in allen EU- Mitgliedstaaten verbindlich angewendet.Sie löst die bisherige Verordnung von 2011 ab und beinhaltet eine ganze Reihe von Neuerungen für Hersteller, Händler und Dienstleister der Bauproduktebranche mit dem Ziel einer Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes. Im Vordergrund stehen hierbei die Digitalisierung in der Bauproduktebranche sowie die sukzessive Umsetzung steigender Nachhaltigkeitsforderungen.

Der erste Handlungsstrang seitens der EU ist die Einführung eines digitalen Produktpasses (DPP) für Bauprodukte. Dem vorrausgehend liegt die Harmonisierung der Normen zu Grunde. Erst wenn die Normen einer Produktfamilie (ANNEX IV) durch eine Bau-PVO Sachverständigengruppe harmonisiert sind und dies im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde, tritt der Rechtsakt in Kraft. Hier geht’s zum Benachrichtigungssystem der EU: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/goods/european-standards/notification-system_en#possible-future-standardisation-requests-to-european-standardisation-organisations
Zur zeitlichen Orientierung veröffentlichte die EU eigens das “Working Paper”. Das Dokument enthält auch weitere Informationen rund um das anzuwendende Verfahren.
Überblick zum Verfahren
Die EU sieht einen nicht verbindlichen Zeitplan vor, eingeteilt in Etappenziele (sog. Milestones bzw. Meilensteine) und Deadlines, an dem final die rechtsverbindliche Veröffentlichung der Ergebnisse (die harmonisierten Normen) steht. Hier geht’s zum Arbeitsplan: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52025DC0772
Bevor es zu einem Normungsauftrag kommt, werden im ersten Etappenziel für die jeweilige Produktfamilie die Dokumente zusammengetragen und bereitgestellt (Meilenstein I). Im zweiten Etappenziel werden die abzudeckenden Produkte innerhalb einer Produktfamilie definiert (Meilenstein II). Das dritte und letzte Etappenziel beinhaltet die Festlegung wesentlicher Merkmale, Klassen und Produktinformationen sowie weitere, für neue für die Zulassung notwendige Informationen (Meilenstein III).
Die Erreichung von Meilenstein I kann bis zu 2 Jahre dauern. Zur verbindlichen Einführung der Normen durch Erreichen der Meilensteine II und III ist eine Frist von bis zu einem weiteren Jahr vorgesehen.
Status-Quo
Die im Arbeitsplan aufgelisteten Produktfamilien sind priorisiert. Schaut man nun in den Zeitplan (siehe Tabelle 3 im Arbeitsplan der EU: Maßnahmen in Bezug auf Produktfamilien), sind die ersten beiden zu harmonisierenden Produktfamilien bereits weit fortgeschritten: Für Produkte aus vorgefertigtem Normal-, Leicht- oder Porenbeton wurden die Normen bereits im 4. Quartal 2025 eingeführt. Für die zweite Produktfamilie „Metallbauprodukte und Zubehörteile“ ist die verbindliche Einführung für das 2. Quartal 2026 vorgesehen.
Der Status für die Produktfamilie „Türen, Fenster, Fensterläden, Rollläden, Tore und Beschläge“ liegt der Normungsauftrag seit dem ersten Quartal 2026 vor. Die Bereitstellung neuer Normen ist für das Jahr 2028 anberaumt, 2029 folgt die verbindliche Einführung. Ähnlich ist der Stand für folgende Produktfamilien:
- Betonstahl/Bewehrungsstahl und Spannstahl für Beton
- Zement, Baukalk und andere hydraulische Binder/Bindemittel
- Wärmedämmungsprodukte – Dämmverbundbausätze/-systeme
- Flachglas, Profilglas und Glassteinprodukte
- Schornsteine, Abgasleitungen und spezielle Produkte
- Produkte aus Bauholz für tragende Zwecke und Holzverbindungsmittel
Für weitere Produktfamilien steht zwar noch kein Jahr für die verbindliche Einführung der harmonisierten Normen fest, jedoch für die Frist für die Bereitstellung der Normen ist das Jahr 2029 vorgesehen:
- Holzspanplatten und -elemente
- Produkte für Beton, Mörtel und Einpressmörtel
- Mauerwerk und verwandte Produkte
- Zuschlagstoffe
Für die vielen restlichen Produktfamilien sind die Etappenziele bzw. Milestones bereits eingeplant.
Auch wenn es Übergangsfristen geben kann, sollten sich betroffene Unternehmen bereits mit ausreichendem Vorlauf auf die, sich aus den harmonisierten Normen ergebenden, neuen Herausforderungen vorbereiten, denn diese erfordern z. T. eine Neuorientierung strategischer Grundsätze sowie umweltrelevante Daten und Informationen außerhalb der bisher gängigen Geschäftspraktiken!
Die Rolle der EPD
Die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstrategie der EU sieht vor, dass Unternehmen für ihre (Bau)Produkte künftig die Umweltwirkungen über deren gesamten Lebenszyklus nachweisen müssen. Dieser Nachweis bezieht sich inhaltlich zunächst auf einen verifizierten Produkt Carbon Footprint (PCF). Der PCF ist Bestandteil sogenannter Umweltproduktdeklarationen (eng.: Environmental Product Declaration, kurz EPD) nach EN 15804. Die EN 15804 bildet an dieser Stelle das Kern-Regelwerk (sog. PCR) für alle Bauprodukte innerhalb Europas, auf deren Basis aktuell jede gültige EPD für Bauprodukte und Baustoffe beruht. Dies macht die EPD zu einem bereits etablierten Standard, der künftig im Rahmen der CE-Kennzeichnung genutzt werden kann.
Ökologische Informationen über Bauprodukte sollen, natürlich ohne Offenlegung von sensiblen Daten, digital zugänglich und vor allem vergleichbar gemacht werden. Dies bewirkt langfristig, dass durch die Auswahl von Baustoffen mit geringerer Umweltwirkung, der CO2-Ausstoß bei Bautätigkeiten insgesamt sinkt. Dieses langfristige Ziel wird durch den Arbeitsplan der EU mittelfristig geregelt, da er bewusst bei genauen Fristen und Etappenzielen unverbindlich ist. Diese Ungenauigkeit sollen Übergangsfristen abfedern. Jedoch werden die grundlegenden neuen Änderungen in der Bau PVO dadurch nicht abgemildert.
ecosy als Dienstleister und Software-Anbieter
Bauprodukte unterliegen in Zukunft strengeren Kennzeichnungspflichten, und mit rechtlichem Nachdruck soll der Markt für nachhaltige Baustoffe weiterwachsen. Wer sich frühzeitig mit Normen, PCRs und EPDs auseinandersetzt, verschafft sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil – und ist vorbereitet, sobald die neuen Regeln verbindlich greifen.
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